Hygiene Konzept
/0 Kommentare/in Termine, Training /von Maik HanelHygiene Konzept SV Böblingen Judoabteilung (Stand 21.11.2021)
Die im Landkreis jeweils aktuellen Beschränkungen gelten unaghängig der nachfolgenden Punkte.
- Mitglieder mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber dürfen die Murkenbachhalle und das darin liegende „Dojo“ nicht betreten.
- Eltern und andere Nicht-Trainings-Teilnehmer müssen vor dem Gebäude warten.
- Die Sportler nutzen die zwei Umkleidekabinen. Dabei ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten.
- Der Mindestabstand von 1,50 m während des Aufenthalts vor der Halleneingangstür bzw. der Eingangstüre des Dojo (Judohalle) sind einzuhalten.
- Der Trainer führt eine Dokumentationsliste. Wer am Training teilgenommen hat.
- Bis zum Eintritt ins Dojo ist im Gebäude Maskenpflicht. Insbesondere auf den schmalen Gängen der Murkenbachhalle.
- Judokas sollen den Seiteneingang verwenden, damit so wenig Begegnungen mit den Sportlern der anderen Sportarten stattfinden wie möglich.
- Zuschauer sind im Dojo nicht erlaubt.
- Kinder deren Schule oder Klasse wegen Ansteckungsgefahr geschlossen wurde, bitte auch nicht ins Training kommen.
Weitere Informationen unter:
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport
Mit freundlichen Grüßen
Die Judoabteilung
Wiederaufnahme des Trainings
/0 Kommentare/in Termine, Training /von Maik HanelAufgrund der aktuellen Entwicklung kann das Judo-Training nach den Pfingstferien wieder gestartet werden.
Folgende Auflagen müssen jedoch noch berücksichtigt werden:
- max 1. Person pro 10 m²
- Hygienekonzept wird eingehalten
- Dokumentation der Anwesenden
- Alle Teilnehmer sind GGG’s :
- geimpft, genesen oder getestet mit tagesaktuellem (24h) Testergebnis
- Bei Schülern reicht die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt.
- Als Testnachweis zum Betreten der Sportstätte gibt es zusätzlich folgende Aussage der Stadtverwaltung Böblingen:
„Als Nachweis ist es ausreichend, wenn ein Sportler beim Betreten der Sportstätte einen mitgebrachten Schnelltest unter Aufsicht eines Beauftragten des Vereins ausführt. Für die Überwachung der Durchführung eines Selbsttestes durch einen Beauftragten des Vereins benötigt man keine Testausbildung. Die Person muss nur geeignet sein, die Durchführung des Testes zu überwachen, sprich sie muss vor allem in der Lage sein das Ergebnis richtig beurteilen zu können und dass der Selbsttest korrekt durchgeführt wurde „ - Wenn im Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen der Index unter 35 liegt, soll die Testpflicht entfallen.
- Maskentragepflicht im Gebäude außerhalb der Sportausübung
- Nutzung der Umkleide oder Dusche ist erlaubt mit 1,5 m Abstand und den Aufenthalt so kurz wie möglich halten.