Wiederaufnahme des Trainings
Aufgrund der aktuellen Entwicklung kann das Judo-Training nach den Pfingstferien wieder gestartet werden.
Folgende Auflagen müssen jedoch noch berücksichtigt werden:
- max 1. Person pro 10 m²
- Hygienekonzept wird eingehalten
- Dokumentation der Anwesenden
- Alle Teilnehmer sind GGG’s :
- geimpft, genesen oder getestet mit tagesaktuellem (24h) Testergebnis
- Bei Schülern reicht die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt.
- Als Testnachweis zum Betreten der Sportstätte gibt es zusätzlich folgende Aussage der Stadtverwaltung Böblingen:
„Als Nachweis ist es ausreichend, wenn ein Sportler beim Betreten der Sportstätte einen mitgebrachten Schnelltest unter Aufsicht eines Beauftragten des Vereins ausführt. Für die Überwachung der Durchführung eines Selbsttestes durch einen Beauftragten des Vereins benötigt man keine Testausbildung. Die Person muss nur geeignet sein, die Durchführung des Testes zu überwachen, sprich sie muss vor allem in der Lage sein das Ergebnis richtig beurteilen zu können und dass der Selbsttest korrekt durchgeführt wurde „ - Wenn im Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen der Index unter 35 liegt, soll die Testpflicht entfallen.
- Maskentragepflicht im Gebäude außerhalb der Sportausübung
- Nutzung der Umkleide oder Dusche ist erlaubt mit 1,5 m Abstand und den Aufenthalt so kurz wie möglich halten.
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